Verschärfung des Bußgeld Kataloges
Wesentlich höhere Bußgelder für illegalen Müll
Berlins Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf saubere Straßen, Parks und Wälder. Zurecht fordern wir deshalb von allen Menschen in dieser Stadt ein, sich entsprechend zu verhalten und unsere Stadt sauber zu halten. Mit der Reform des Bußgeldkatalogs werden die Möglichkeiten für die Bezirke verstärkt, die wenigen Menschen, die sich nicht daran halten, zu bestrafen. Berlin geht mit gutem Beispiel voran und finanziert – auch in Zeiten knapper Kassen – die Räumung von illegalen Müllablagerungen. Damit Natur, Grundwasser und die Menschen frei von Müll in Berlin leben können.
Ob Zigarettenkippe, Trinkbecher oder das alte Sofa; die illegale Entsorgung von Müll ist jetzt in Berlin deutlich teurer geworden. Der Senat hatte am 4. November einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der im Amtsblatt veröffentlicht wurde und damit in Kraft getreten ist.
Für eine weggeworfene Zigarettenkippe, deren giftige Inhaltsstoffe als hochgradig umweltschädigend gelten, werden 250 bis 3000 Euro fällig. Möglich bleibt, den Vorgang als Ordnungswidrigkeit zu werten, für den 55 Euro Verwarngeld fällig werden.
Für weggeworfene Plastiktüten, Einwegbecher oder Kaugummi können 55 Euro Verwarngeld oder 250 bis 500 Euro Bußgeld fällig werden. Bei größeren Mengen kann die Geldbuße bis zu 5000 Euro betragen.
Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht vorschriftsgemäß entsorgen, müssen mit 55 Euro Verwarngeld oder 100 bis 350 Euro Bußgeld rechnen. Schon wer dafür keine Hilfsmittel wie Tüten mitführt, muss mit 35 Euro Verwarngeld oder 60 bis 250 Euro Bußgeld rechnen.
Für eine Matratze am Straßenrand, oder Gegenstände wie Koffer, Kinderwagen, Stuhl, Schränkchen usw. beträgt die Geldbuße auf 300 bis 1500 Euro. Mehrere solcher Stücke oder größere Gegenstände wie eine Badewanne oder ein Bettgestell kosten 1500 bis 4000 Euro, also bis zu fünfmal mehr als bisher.
Die Ordnunsgämter werden das in zivil kontrollieren.