Wir sorgen vor – der nächste Winter kommt bestimmt

Straßenreinigungsgesetz geändert - Streusalz künftig erlaubt

Mit einer Gesetzesänderung schaffen wir die Grundlage, dass bei extremer Glätte ausnahmsweise Tausalz eingesetzt werden darf. 

So können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Winterdienstpflicht effektiv erfüllen. 

Ziel ist es, dass insbesondere ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch bei Schnee und Eis sicher durch Berlin kommen.
Bei uns stehen die MENSCHEN im Mittelpunkt und nicht nur Bäume!

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Reform des Straßenreinigungsgesetzes beschlossen,
um die Sauberkeit der Stadt besser zu gewährleisten und Zuständigkeiten klarer zu regeln.
Besonders im Fokus stehen Transparenz, effizientere Reinigungsintervalle und neue Regeln zum Einsatz von Streusalz im Winterdienst.

Zentrale Inhalte der Gesetzesänderung 

1. Präzisere Zuständigkeiten

  • Die Einteilung der Straßen in Reinigungsklassen wird überarbeitet
  • Bezirke und die Berliner Stadtreinigung (BSR) erhalten klarere Verantwortlichkeiten
  • Private Grundstückseigentümer werden stärker in die Pflicht genommen, insbesondere bei Gehwegen

Ziel ist: Doppelzuständigkeiten vermeiden und die Reinigung schneller sowie kosteneffizienter zu machen.

2. Anpassungen bei Reinigungsintervallen

  • Hochfrequentierte Straßen, Plätze und touristische Bereiche sollen häufiger gereinigt werden
  • Flexible „Bedarfsreinigung“ wird eingeführt, sodass bei besonderen Belastungen (Events, Baustäuben, Laubfall) schneller reagiert werden kann
  • Digitale Systeme sollen helfen, Verschmutzungen besser zu erfassen und Einsätze gezielter zu planen

3. Neue Regeln zum Einsatz von Streusalz

Bisher galt in Berlin ein weitgehendes Verbot für Streusalz auf Gehwegen, mit Ausnahme gefährlicher Stellen. Die Gesetzesnovelle sieht eine differenzierte Lockerung und gleichzeitig stärkere Kontrolle vor:

Wo Streusalz künftig erlaubt ist

  • Gefährliche Bereiche wie steile Gehwege, Treppen, Brücken und Übergänge
  • Stellen, die trotz Einsatz von Splitt oder Granulat wiederholt Vereisung aufweisen
  • Besonders unfallträchtige, viel genutzte Gehwege im Umfeld öffentlicher Einrichtungen

Wo Streusalz weiterhin verboten bleibt

  • Allgemeine Gehwege ohne besondere Gefahrenlage
  • Parks, Grünanlagen und Baumscheiben
  • Flächen, die empfindliche Vegetation oder Gewässer beeinträchtigen können

Neue Auflagen

  • Dokumentationspflicht für gewerblichen Winterdienst
  • Umweltverträgliche Alternativen müssen bevorzugt eingesetzt werden
  • BSR und Bezirke sollen spezielle „Salz-Minimierungspläne“ entwickeln

Die Reform des Berliner Straßenreinigungsgesetzes modernisiert einen zentralen Bestandteil der städtischen Daseinsvorsorge. Vor allem der differenzierte Umgang mit Streusalz soll einen praktikablen Ausgleich zwischen Verkehrssicherheit und Umweltschutz schaffen. Durch klarere Regeln, bessere Kontrolle und mehr Flexibilität soll Berlin sauberer, sicherer und nachhaltiger werden.

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