Der nächste Winter kommt bestimmt Streusalz künftig erlaubt
Wir sorgen vor – der nächste Winter kommt bestimmt
Mit einer Gesetzesänderung schaffen wir die Grundlage, dass bei extremer Glätte ausnahmsweise Tausalz eingesetzt werden darf.
So können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Winterdienstpflicht effektiv erfüllen.
Ziel ist es, dass insbesondere ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch bei Schnee und Eis sicher durch Berlin kommen. Bei uns stehen die MENSCHEN im Mittelpunkt und nicht nur Bäume!
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Reform des Straßenreinigungsgesetzes beschlossen, um die Sauberkeit der Stadt besser zu gewährleisten und Zuständigkeiten klarer zu regeln. Besonders im Fokus stehen Transparenz, effizientere Reinigungsintervalle und neue Regeln zum Einsatz von Streusalz im Winterdienst.
Zentrale Inhalte der Gesetzesänderung
1. Präzisere Zuständigkeiten
Die Einteilung der Straßen in Reinigungsklassen wird überarbeitet
Bezirke und die Berliner Stadtreinigung (BSR) erhalten klarere Verantwortlichkeiten
Private Grundstückseigentümer werden stärker in die Pflicht genommen, insbesondere bei Gehwegen
Ziel ist: Doppelzuständigkeiten vermeiden und die Reinigung schneller sowie kosteneffizienter zu machen.
2. Anpassungen bei Reinigungsintervallen
Hochfrequentierte Straßen, Plätze und touristische Bereiche sollen häufiger gereinigt werden
Flexible „Bedarfsreinigung“ wird eingeführt, sodass bei besonderen Belastungen (Events, Baustäuben, Laubfall) schneller reagiert werden kann
Digitale Systeme sollen helfen, Verschmutzungen besser zu erfassen und Einsätze gezielter zu planen
3. Neue Regeln zum Einsatz von Streusalz
Bisher galt in Berlin ein weitgehendes Verbot für Streusalz auf Gehwegen, mit Ausnahme gefährlicher Stellen. Die Gesetzesnovelle sieht eine differenzierte Lockerung und gleichzeitig stärkere Kontrolle vor:
Wo Streusalz künftig erlaubt ist
Gefährliche Bereiche wie steile Gehwege, Treppen, Brücken und Übergänge
Stellen, die trotz Einsatz von Splitt oder Granulat wiederholt Vereisung aufweisen
Besonders unfallträchtige, viel genutzte Gehwege im Umfeld öffentlicher Einrichtungen
Wo Streusalz weiterhin verboten bleibt
Allgemeine Gehwege ohne besondere Gefahrenlage
Parks, Grünanlagen und Baumscheiben
Flächen, die empfindliche Vegetation oder Gewässer beeinträchtigen können
Neue Auflagen
Dokumentationspflicht für gewerblichen Winterdienst
Umweltverträgliche Alternativen müssen bevorzugt eingesetzt werden
BSR und Bezirke sollen spezielle „Salz-Minimierungspläne“ entwickeln
Die Reform des Berliner Straßenreinigungsgesetzes modernisiert einen zentralen Bestandteil der städtischen Daseinsvorsorge. Vor allem der differenzierte Umgang mit Streusalz soll einen praktikablen Ausgleich zwischen Verkehrssicherheit und Umweltschutz schaffen. Durch klarere Regeln, bessere Kontrolle und mehr Flexibilität soll Berlin sauberer, sicherer und nachhaltiger werden.
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