für eine Neugestaltung der Erhaltungsverordnung mit den Gewerbetreibenden in Rudow im Sinne der Rudower Bürger und Geschäftsleute.
Im Grundsatz finde ich es positiv, wenn die Erhaltungsverordnung die Gebäude und das Erscheinungsbild Rudows sichert und es keinen Wildwuchs gibt. Im Beteiligungskonzept des Bezirksamtes ist von einem Dialog mit den Gewerbetreibenden vor Ort die Rede. Auf Veranstaltungen zur Erhaltungsverordnung habe ich eine klare Vorgabe für die Anbringung von Werbung gefordert, das BA möchte aber im Einzelfall und in persönlicher Absprache mit dem jeweiligen Gewerbetreibendem klären was möglich ist. Meine Erfahrungen bei diesem Verfahren zeigen, dass es sich schwierig gestalten wird. Warum darf ein Eckgeschäft keine 2. Werbung um die Ecke anbringen, wenn alle anderen Parameter eingehalten werden? Warum muss ein kleines Cafe Bäume oder Sträucher auf seiner 20m2 Terrasse pflanzen? Ich kann das in keiner existierenden Vorschrift herauslesen. Die Einzelhändler haben es schon schwer genug gegen online Handel und große Einkaufscenter, von daher finde ich ein grundsätzliches Verbot von Werbemonitoren eine unzumutbare Einschränkung der Gewerbetreibenden.
Mich interessiert Ihre Meinung zu dem Thema.
Olaf Schenk - Ihr Rudower Wahlkreisabgeordneter
Die Gewerbetreibenden in Rudow stehen in Konkurrenz mit dem Onlinehandel und den großen Einkaufszentren. Die derzeitigen geplanten Änderungen der Erhaltungsverordnung benachteiligen die Gewerbetreibenden in Rudow. Das Stadtentwicklungsamt in Neukölln wird aufgefordert eine praxisnahe und zeitgemäße Anpassung der Erhaltungsverordnung vorzunehmen. Diese Anpassung soll gemeinsam mit den Gewerbetreibenden vor Ort und der AG Rudow entwickelt werden. Es ist ein Maßnahmenkatalog aufzustellen in dem die erlaubten und verbotenen Maßnahmen nachvollziehbar dargestellt werden.